Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig! Das hat der europäische Gerichtshof am 20.09. beschlossen.
Viele Politiker*innen, Datenschutzexpert*innen und auch wir freuen sich, dass die aktuelle Gesetzgebung des EuGH die von Deutschland geplante „Allgemeine Vorratsdatenspeicherung“ verbietet. Dabei gibt es auch (zurecht) kritische Stimmen, die sagen, dass die aktuelle Gesetzgebung immer noch zu viele Schlupflöcher bietet.
Damit du dir auch deine Meinung dazu bilden kannst, haben wir die Lage für dich zusammengefasst:
1. Was ist allgemein Vorratsdatenspeicherung?
Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, dass Telekommunikationsunternehmen Daten aller Kund*innen 4 – 8 Wochen ohne klaren Verwendungszweck speichern.
Das heißt von dir und jeder Person mit Handyvertrag und Internetzugang, wären einfach so, immer folgende Daten, die sogenannten Verkehrsdaten, gespeichert:
• Wann und wie lange du telefoniert hast.
• Mit wem du telefoniert hast.
• In welchen Mobilfunkzellen sich dein Handy eingewählt hat.
• Welche IP-Adresse zu dir gehört bzw. zur Person, auf die der Vertrag läuft.
2. Was ist das Problem an Vorratsdatenspeicherung?
Definitiv der Datenschutz!
Wäre die allgemeine Vorratsdatensammlung erlaubt, dürfte der Staat von allen Handynutzer*innen in ganz Deutschland grundsätzlich die Speicherung von allen Verkehrsdaten verlangen!
Und stell dir das mal vor: Den ganzen Tag läuft eine Person hinter dir her und notiert auf einem Klemmbrett wann du telefonierst, zu welchen Zeiten du das Stadtviertel wechselst, wie lange du dich an Orten aufhältst: „9:01 S-Bahn Ostkreuz, 9:04 Treptower Park, 9:06 Spielplatz, 9:08 Fußweg an der Spree, 9:08- 9:37 Gespräch mit Elsa, 9:38 Eisdiele ….“ Und so weiter.
Daten zu jeder Minute in der dein Handy täglich eingeschalten ist!
Und wenn du die Person hinterm Notizbuch fragst, was eigentlich der Grund für diese Speicherung deiner Daten ist? „Naja wir speichern, die jetzt einfach mal von allen, könnte ja hilfreich sein, zur Verbrechensbekämpfung… also besser haben als brauchen, ne?“
Tja oder eben besser nicht.
Und damit genau solche Profile nicht massenhaft und ohne Grund von uns gespeichert werden. Hat der EuGH die grundsätzliche Vorratsdatenspeicherung jetzt verboten.
3. Gibt es Ausnahmen und Schlupflöcher?
Ja, der europäische Gerichtshof verbietet zwar die unbegründete, allgemeine Vorratsdatenspeicherung, hat im neuen Beschluss aber auch wieder Ausnahmen eingefügt.
In speziellen Fällen dürfen Staaten die Telekommunikationsunternehmen für einen bestimmten Zeitraum dazu verpflichten die Daten von dir und allen anderen zu sammeln:
1. Bei vorhersehbaren oder aktuellen Risiken für die nationale Sicherheit ist eine allgemein Vorratsdatenspeicherung möglich für einen eingeschränkten Zeitraum. Im Fall von z.B. Krieg, Naturkatastrophen oder ähnlichem, dürfen Daten aller Nutzer*innen ohne konkreten Verdacht vorübergehend gespeichert werden.
2. Bei Bekämpfung schwerer Kriminalität und Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ist eine lokale Vorratsdatenspeicherung möglich. Gibt es also Ereignisse, wie möglicherweise Entführungen oder ähnliches, dürfen die Daten aller Personen aus einer bestimmten Stadt oder einer Region gespeichert werden.
3. „Quick Freez“ die Kommunikation bestimmter Personen, gegen die bereits ein Verdacht besteht, darf gespeichert werden.
(Dieser Sonderfall ist etwas irreführend, da es sich eigentlich nicht um Vorratsdatenspeicherung handelt, da hier zweckgebunden Daten einer konkreten Person gespeichert werden. Vorratsdatenspeicherung meint ja vor allem das allgemein, noch unbegründete Speichern.)
4. Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Pro und Contra
Wie so oft gibt es da wieder verschiedene Meinungen. Wir sagen: Grundsätzlich spitze, dass der europäische Gerichtshof, den Versuch Deutschlands zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung unterbunden hat. Denn eine legale allgemeine Vorratsdatenspeicherung wäre wirklich haarsträubender Datenschutzirrsinn. Das Gesetz sendet auf jeden Fall das richtige Signal.
Viele Politiker wie Bundesjustizminister Marco Buschmann fordern aber, ein grundsätzlicheres Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Und es stimmt schon: grade die „Bekämpfung schwerer Kriminalität“ bietet ja ein beinahe dauerhaftes Schlupfloch, um immer wieder Datenspeicherungen zu rechtfertigen.
Der Podcast „Lage der Nation“ hat in seiner Folge zum Thema spannende Fallbeispiele aufgearbeitet. Spannender Input: bisher konnten Wissenschaftler noch gar nicht nachweisen, dass die allgemeine Vorratsdatenspeicherung überhaupt helfen würde Kriminalität zu bekämpfen. Und es ist auch logisch, wo das Problem liegen könnte: Wer gibt schon brav beim Abschluss des Handyvertrags seinen echten Namen an, um dann damit großflächig Verbrechen zu organisieren und illegalen Content zu verbreiten?
5. Und noch mehr Kontext! Hier noch ein bisschen historische Infos zum Thema!
Diskutiert wird die Idee von der strukturellen Datenspeicherung besonders seit 2001. Ereignisse wie 9/11 und weitere Anschläge innerhalb Europas sind Hauptmotivation für die Befürworter der generellen Datenspeicherung. Seit 2006 hat Deutschland deswegen immer wieder versucht Gesetze durchzusetzen, die eine Telekommunikationsüberwachung legalisieren. Und besonders spannend: Die Telekommunikationsunternehmen selbst haben sich darauf hin zur Wehr gesetzt. Tele2 Schweden hat 2017 Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt! Das Unternehmen weigerte sich Daten zu speichern! Die Verletzung der Menschenrechte durch ständige Überwachung war für sie ein Widerspruch zu den demokratischen Grundwerten.
Nur auf Grund dieser Klage wurde das Gesetz von der EU nun erneut geprüft und für ungültig erklärt.
6. Zum guten Schluss:
Mittendrin im digitalen Zeitaltern, brauchen wir dringend Regelungen für den Umgang mit solchen Daten. Und noch wichtiger: wir sollten selbst gut informiert sein!
Wir halten dich hier im Blog, auf Social Media und in unserem Newsletter über wichtige Veränderungen auf dem Laufenden!
Und erzähl auch anderen davon, lass uns einen Kommentar auf der Seite oder teile unseren Blogbeitrag mit Freunden!
Denn privater Datenschutz betrifft uns alle.
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